Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der GartenHAHN GmbH, Schwimmbadstrasse 2, 8302 Kloten (nachfolgend «GartenHAHN»), gelten für sämtliche Geschäftsbeziehungen von Garten- HAHN mit ihren Kunden.

GartenHAHN bietet ihren Kunden Dienstleistungen an in den Bereichen Gartengestaltung und Garten- unterhalt, Pflasterarbeiten, Entrümpelung, Muldenservice und Mietservice für Gartengeräte.

Sie besitzt und betreibt dafür die Website www.gartenhahn.ch.

Als Kunde wird jede natürliche und juristische Person bezeichnet, welche mit GartenHAHN geschäftli- che Beziehungen pflegt.

Diese AGB gelten ausschliesslich. Entgegenstehende, ergänzende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen bedürfen zu ihrer Geltung der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch Garten- HAHN.

Der Kunde bestätigt bei der Inanspruchnahme von Dienstleistungen von GartenHAHN und bei der Nutzung von www.gartenhahn.ch bzw. bei Vertragsschluss, diese AGB umfassend anzuerkennen.

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird in diesen AGB bei Personenbezeichnungen und besonderen Hauptwörtern die männliche Form verwendet. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbe- handlung grundsätzlich für alle Geschlechter. Die verkürzte Sprachform hat nur redaktionelle Gründe und beinhaltet keine Wertung.

2. Informationen auf www.gartenhahn.ch

www.gartenhahn.ch beinhaltet Informationen über Dienstleistungen. Preisänderungen sowie sons- tige Änderungen bleiben vorbehalten. Alle Angaben auf www.gartenhahn.ch (Beschreibungen, Abbil- dungen, Filme, Masse, Gewichte, technische Spezifikationen und sonstige Angaben) sind nur als Nä- herungswerte zu verstehen und stellen insbesondere keine Zusicherung von Eigenschaften oder Ga- rantien dar, ausser es ist explizit anders vermerkt. GartenHAHN bemüht sich, sämtliche Angaben und Informationen auf www.gartenhahn.ch korrekt, vollständig, aktuell und übersichtlich bereitzustellen, jedoch kann GartenHAHN weder ausdrücklich noch stillschweigend dafür Gewähr leisten.

GartenHAHN kann keine Garantie abgeben, dass die auf www.gartenhahn.ch aufgeführten Leistungen erbracht werden können. Daher sind alle Angaben zu Leistungen ohne Gewähr und können sich jeder- zeit und ohne Ankündigung ändern.

3. Vertragsschluss und Kündigung

Das Vertragsverhältnis zwischen den Parteien entsteht, sobald der Kunde das Angebot von Garten- HAHN akzeptiert oder wenn der Kunde die Dienstleistungen von GartenHAHN in Anspruch nimmt.

Der Kunde hat bis 48 Stunden vor Beginn der Arbeiten durch GartenHAHN oder bis 48 Stunden vor Mietantritt ein Widerrufsrecht unter Vergütung der von Garten HAHN bereits eingekauften Güter für diesen Auftrag und der von GartenHAHN bereits erbrachten Leistungen.

Bei Einzelverträgen endet das jeweilige Vertragsverhältnis mit vollständiger Erledigung der Arbeiten durch GartenHAHN oder mit Ablauf der vereinbarten Zeitdauer. Ein Kündigungsrecht besteht nicht.

Bei Dauerschuldverhältnissen können beide Parteien das Auftragsverhältnis in schriftlicher Form kün- digen, mit einer Frist von einem Monat auf das Ende eines jeden Monats. Während der vereinbarten Probezeit kann der Vertrag von beiden Parteien jederzeit mit einer Frist von sieben Kalendertagen gekündigt werden

Der Kunde ist verpflichtet, GartenHAHN bis zum Ablauf der Kündigungsfrist angefallene Aufwendun- gen und Kosten sowie die Entschädigung von GartenHAHN vollumfänglich zu vergüten.

GartenHAHN ist insbesondere bei Vorliegen eines wichtigen Grundes berechtigt, den Vertrag mit so- fortiger Wirkung schriftlich zu kündigen und die Arbeiten sofort einzustellen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn der Kunde seiner Zahlungspflicht nicht nachkommt, er betrieben wird, einen Insolvenzantrag stellt oder wenn gegen ihn die Konkurseröffnung beantragt wird oder wenn er wiederholt seine Mitwirkungspflichten nicht erfüllt. Eine Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund beeinträchtigt den Entschädigungsanspruch von GartenHAHN für bereits erbrachte Leistungen nicht. GartenHAHN hat zudem Anspruch auf eine angemessene Entschädigung ihrer daraus angefalle- nen finanziellen Ausfälle.

4. Preise und Konditionen

Die von GartenHAHN angegebenen Preise sind Bruttopreise. GartenHAHN ist nicht mehrwertsteuer- pflichtig.

Bei Zahlung mit Rechnung setzt GartenHAHN nach eingetretener Fälligkeit den Kunden durch Anset- zung einer Zahlungsfrist in Verzug. Bei Zahlungsverzug kann GartenHAHN Verzugszinsen von 5 % pro Jahr sowie eine Mahngebühr von maximal CHF 50.— pro Mahnung erheben.

GartenHAHN ist berechtigt, Vorauszahlungen oder Akontozahlungen zu verlangen, ansonsten sie ihre Leistungen einstellen und/oder vom Leistungsvertrag zurücktreten kann und das Entgelt für bis zu diesem Zeitpunkt bereits ausgeführte Arbeiten sofort fällig wird.

Der Kunde leistet gemäss Art. 126 OR zum Voraus Verzicht auf die Verrechnung.

1. Gartengestaltung und Gartenunterhalt

Die Preise für die auszuführenden Leistungen von GartenHAHN sowie die jeweilige Zahlungsart gelten gemäss Offerte oder Vereinbarung (mit oder ohne Fixpreis). Bei Leistungen ohne Fixpreis können die Preise für von GartenHAHN erbrachte Leistungen wie folgt von der Offerte oder Vereinbarung abwei- chen:

  • Auftragswert bis CHF 2’000.— (exkl. MWST): 20 %
  • Auftragswert über CHF 2’000.— (exkl. MWST): 10 %

Nicht voraussehbare oder versteckte Mehraufwände oder nachträglich vom Kunden gewünschte, zu- sätzliche Arbeiten werden dem Kunden zusätzlich in Rechnung gestellt. Garten HAHN informiert den Kunden vorab über voraussehbare zusätzliche Kosten.

Anfahrtskosten werden pro Anfahrt verrechnet. Anfallende Lieferkosten können gemäss tatsächli- chem Aufwand nachträglich angepasst werden.

2. Mietservice

GartenHAHN ist ohne Schadenersatzpflicht zum Vertragsrücktritt berechtigt, wenn der Kunde vor Mietantritt seine Pflichten aus dem Mietvertrag nicht erfüllt, insbesondere den Mietzins sowie alle weiteren Gebühren und Kosten für die gesamte Mietdauer nicht entrichtet oder die vereinbarte Kau- tion nicht bezahlt.

GartenHAHN ist ebenfalls ohne Schadenersatzpflicht zum Vertragsrücktritt berechtigt, wenn das be- treffende Gerät bei Mietbeginn aus irgendwelchen Gründen nicht betriebstauglich sein sollte. Vom Kunden bereits bezahlte Gebühren und Kosten werden ihm in diesem Fall vollständig zurückerstattet.

GartenHAHN ist berechtigt, nach eigenem Ermessen und aus beliebigen Gründen, z.B. auch bei schlechtem Wetter, ohne Schadenersatzpflicht das Gerät nicht auszuhändigen. Kann kein Ersatzter- min vereinbart werden, werden dem Kunden von ihm bereits bezahlte Gebühren und Kosten vollstän- dig zurückerstattet.

5. Pflichten von GartenHAHN

1. Gartengestaltung und Gartenunterhalt

GartenHAHN führt die ihr übertragenen Arbeiten gemäss Offerte oder Vereinbarung aus. GartenHAHN verpflichtet sich zur getreuen und sorgfältigen Ausführung der ihr übertragenen Leistungen.

Zusätzliche Leistungen, die nicht Vertragsinhalt sind und welche durch den Kunden angewiesen wer- den, werden zu den geltenden Ansätzen, nach effektivem Zeitaufwand, inkl. der entsprechenden Ne- benkosten wie Material- und Anfahrtskosten, in Rechnung gestellt.

GartenHAHN ist berechtigt, ihr übertragene Arbeiten durch Hilfspersonen oder durch Dritte ausführen zu lassen. GartenHAHN bleibt jedoch in jedem Fall gegenüber dem Kunden für die ihr übertragenen Leistungen verantwortlich.

GartenHAHN verpflichtet sich, ihr übergebene Schlüssel sorgfältig aufzubewahren und, mit Ausnahme zur Leistungserbringung, nicht an Dritte weiterzugeben. Die Schlüssel sind auf erstes Begehren unver- züglich an den Kunden zurückzugeben.

2. Mietservice

GartenHAHN übergibt das gemietete Gerät dem Kunden beim vereinbarten Übergabeort zur verein- barten Zeit in betriebssicherem Zustand. Allfällige vorbestehende Mängel sind bei Mietbeginn umge- hend GartenHAHN anzuzeigen. Erfolgt keine solche Mitteilung, gilt das Gerät als ordnungsgemäss übergeben.

6. Pflichten des Kunden

1. Gartengestaltung und Gartenunterhalt

Der Kunde gewährleistet sämtliche Voraussetzungen für eine sichere, reibungslose und ordnungsge- mässe Ausführung der vereinbarten Leistungen. Der Kunde hat insbesondere freien Zugang zu allen für die Leistungserbringung betroffenen Örtlichkeiten zu verschaffen sowie Anschlüsse für Wasser und Energie sicherzustellen. Ohne ausdrückliche Erlaubnis des Kunden ist der Zutritt zum Objekt aus- serhalb der im Leistungsvertrag vereinbarten Zeiten untersagt.

Die Anschluss- und Verbrauchkosten trägt der Kunde. Die Entsorgung sämtlicher mit den Leistungen von GartenHAHN stehenden Abfällen obliegt dem Kunden auf dessen Kosten.

Erfüllt der Kunde seine Mitwirkungspflichten nicht, ist GartenHAHN berechtigt, eine angemessene Entschädigung für hierdurch verursachte Mehrkosten in Rechnung zu stellen.

2. Mietservice

Der Kunde verpflichtet sich, das gemietete Gerät sorgfältig zu bedienen und die vom Hersteller und von GartenHAHN mündlich und schriftlich angegebenen Betriebsvorschriften einzuhalten, und die Be- dienung zu unterbrechen, wenn ein Defekt auftritt, sobald dies ohne Gefahr möglich ist, unter an- schliessender Benachrichtigung von GartenHAHN.

Im Falle eines Unfalls, Diebstahls, Brandes oder sonstigen Schäden an der Maschine hat der Kunde GartenHAHN unverzüglich zu verständigen und alles zu tun, was zur Aufklärung des Tatbestandes und zur Minderung des Schadens notwendig und dienlich ist.

Der Kunde gibt die gemietete Maschine oder das Gerät beim vereinbarten Rückgabeort zu der verein- barten Zeit zurück. Er hat das Gerät in einem dem vertragsgemässen Gebrauch entsprechenden Zu- stand, sauber und gereinigt, zurückzugeben. Im Falle einer Beschädigung, übermässigen Abnutzung

oder Verschmutzung hat der Kunde dafür Ersatz zu leisten. Hält sich der Kunde nicht an diese Bestim- mungen, ist GartenHAHN berechtigt, dem Kunden die sich daraus ergebenden Kosten in Rechnung zu stellen bzw. mit einer allfällig bezahlten Kaution zu verrechnen.

7. Abnahme Gartengestaltung und Gartenunterhalt

Die Abnahme der von GartenHAHN ausgeführten Arbeiten erfolgt gemäss der individuellen Offerte ausdrücklich oder in stiller Form. Bei einer stillen Abnahme hat der Kunde das Recht, binnen einer Woche Nachbesserung zu verlangen.

Verweigert der Kunde die Abnahme oder erscheint er nicht zum vereinbarten Abnahmetermin, so setzt GartenHAHN einen verbindlichen zweiten Abnahmetermin an. Nimmt der Kunde diesen Termin wiederum nicht wahr, so gelten die Arbeiten als vertragsgerecht erbracht und mängelfrei abgenom- men.

8. Gewährleistung und Garantien

GartenHAHN gewährt bei Pflanzungen eine Anwachsgarantie. Im Übrigen wird jegliche Gewährleis- tung ausgeschlossen.

Bei Mängeln, für welche GartenHAHN Gewähr zu leisten hat, hat diese das Recht auf Nachbesserung oder stattdessen auf Leistungserbringung einer dritten Partei ihrer Wahl und auf ihre Kosten. Sämtli- che weiteren Mängelrechte werden wegbedungen.

GartenHAHN lehnt jegliche Gewährleistung für Mängel, welche nicht eindeutig auf erbrachte Leistun- gen von GartenHAHN zurückzuführen sind, ab.

9. Haftung von GartenHAHN

Für Schäden, welche als Folge der Leistungsausführung durch GartenHAHN entstehen (Personen- und Sachschäden), besteht bei GartenHAHN eine Betriebshaftpflichtversicherung bis zu einem Betrag von CHF 5 Mio. pro Schadensereignis.

Im Übrigen schliesst GartenHAHN jede Haftung, unabhängig von ihrem Rechtsgrund, sowie Schaden- ersatzansprüche gegen sie und allfällige Hilfspersonen und Erfüllungsgehilfen aus. Dies gilt insbeson- dere für indirekte Schäden und Mangelfolgeschäden, entgangenen Gewinn oder sonstige Personen-, Sach- und reine Vermögensschäden des Kunden oder von Dritten. Vorbehalten bleibt eine weiterge- hende zwingende gesetzliche Haftung, beispielsweise für grobe Fahrlässigkeit oder rechtswidrige Ab- sicht.

10. Datenschutz

Der Schutz der Personendaten ihrer Kunden ist GartenHAHN wichtig. GartenHAHN nimmt das Thema Datenschutz ernst und achtet auf entsprechende Sicherheit. GartenHAHN verarbeitet und pflegt per- sonenbezogene Daten im Einklang mit den Bestimmungen des Bundesgesetzes über den Datenschutz (DSG), der Verordnung zum Bundesgesetz über den Datenschutz (VDSG), des Fernmeldegesetzes (FMG) und, soweit anwendbar, anderen datenschutzrechtliche Bestimmungen, insbesondere der Da- tenschutzgrundverordnung der Europäischen Union (DSGVO).

Der Kunde nimmt zur Kenntnis und ist damit einverstanden, dass GartenHAHN seine Personendaten zum Zwecke der Erbringung ihrer Dienstleistungen bearbeitet und auch an Dritte weitergibt. Der Kunde kann dieser Zustimmung jederzeit schriftlich (per E-Mail genügt) widersprechen.

Der Kunde ist damit einverstanden, dass GartenHAHN seine Daten zur Durchführung von Werbemas- snahmen (online oder print) gebraucht, insbesondere um ihm Informationen über Angebote zukom- men zu lassen.

Der Kunde hat die Möglichkeit, diesen Werbezwecken jederzeit zu widersprechen durch Mitteilung an GartenHAHN.

11. Haftung des Kunden

Der Kunde haftet GartenHAHN unabhängig von seinem Verschulden für jeden bei GartenHAHN ange- fallenen Schaden aufgrund einer Beschädigung des gemieteten Geräts, deren Untergang, deren Ver- lust, Falschbetankung und für den daraus folgenden Nutzungsausfall. Der Kunde haftet insbesondere auch für das Verhalten von durch ihn zugezogene Hilfspersonen und von Dritten. Der Kunde hat sich deren Verhalten als sein eigenes anrechnen zu lassen und wird gegenüber GartenHAHN für daraus entstandene Schäden vollumfänglich haftpflichtig. Der Kunde haftet auch für jegliche Schäden, für welche die Versicherungen eine Deckung ablehnen. Verletzt der Kunde seine Verpflichtungen aus diesen AGB oder aus dem Mietvertrag, wird dieser ohne Weiteres für einen entstandenen Schaden vollumfänglich haftbar. Mehrere Kunden haften solidarisch.

Es liegt in der Verantwortung des Kunden, sich für diese Risiken zu versichern.

12. Personal und Abwerbeverbot

Sämtliche von GartenHAHN beschäftigten Mitarbeitenden verfügen über eine gültige Schweizer Ar- beitsbewilligung und sind bei den Sozialversicherungen angemeldet.

Der Kunde verpflichtet sich, während der Vertragsdauer mit GartenHAHN und für die Dauer von sechs Monaten darüber hinaus, mit den Mitarbeitenden von GartenHAHN kein direktes Arbeitsverhältnis oder Auftragsverhältnis einzugehen. Schadenersatzansprüche von GartenHAHN bleiben vorbehalten.

13. Geheimhaltungspflicht

GartenHAHN verpflichtet sich, keinerlei Informationen, die sie im Rahmen ihrer Leistungserbringung erfährt, an Dritte weiterzugeben. GartenHAHN verpflichtet sich, diese Geheimhaltungspflicht ihren Mitarbeitenden, Hilfspersonen und anderen, mit der Leistungserbringung betrauten Dritten, weiter zu überbinden.

14. Weitere Bestimmungen

Abänderungen dieses Vertrages oder der Leistungen von GartenHAHN gemäss Offerte sowie mündli- che Vereinbarungen bedingen der schriftlichen Bestätigung durch GartenHAHN.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise nichtig und/oder unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit und/oder Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder Teile solcher Bestimmun- gen unberührt. Die ungültigen und/oder unwirksamen Bestimmungen werden durch solche ersetzt, die dem Sinn und Zweck der ungültigen und/oder unwirksamen Bestimmungen in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Das Gleiche gilt bei eventuellen Lücken der Regelung.

Im Falle von Streitigkeiten kommt ausschliesslich materielles Schweizer Recht unter Ausschluss von kollisionsrechtlichen Normen zur Anwendung.

Der Gerichtsstand ist Bülach ZH, soweit das Gesetz keine zwingenden Gerichtsstände vorsieht.

Kloten, 19. August 2024

Unser Standort

Wir kümmern uns um Ihre Gartenarbeit in Zürich und Umgebung.

Impressum

GartenHAHN GmbH

Schwimmbadstrasse 2, 8302 Kloten, Schweiz

Telefon: +41 79 128 32 72

Email: info@gartenhahn.ch